§1 Vergütung
Die Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Festlegung nach Festpreis oder Zeitaufwand vergütet. Vereinbarte Honorare und Stundensätze verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese ist dem Auftraggeber gesondert zu vergüten. Zusätzliche Leistungen beim Auftraggeber werden grundsätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet. Fahrtkosten und Spesen nach den steuerlichen Richtlinien. Die Vergütung ist auf Basis der jeweils gültigen tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen vereinbart. Bei Veränderungen der tariflichen Löhne oder Auslösungen oder sonstigen Änderungen, die finanzielle Auswirkungen auf die Lohnkosten des Auftragnehmers haben, hat der Auftragnehmer das Recht, die Vergütung den geänderten Verhältnissen entsprechend anzupassen.
§2 Zahlungsbedingungen
Bei Beginn der Auftragsausführung durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber eine Abschlagszahlung in Höhe eines Drittels des vereinbarten Festpreises verlangen. Diese Abschlagszahlung wird mit den monatlich fällig werdenden Akontozahlungen gemäß §2 Satz 3 verrechnet. An den Auftragnehmer sind entsprechend dem Leistungsfortschritt monatliche Abschlagszahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
§3 Durchführung der Leistung, Projektleiter
Der Arbeitnehmer benennt dem Auftraggeber einen verantwortlichen Projektleiter. Dieser ist verantwortlich für die einwandfreie Durchführung der vereinbarten Leistung, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Aufsicht über das Personal des Auftragnehmers.
§4 Gewährleistung
Ist das Werk mangelhaft so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer dreimalig unter jeweils angemessener Fristsetzung zur Nachbesserung aufzufordern, bevor er sonstige Ansprüche geltend machen kann.
§5 Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Die Haftung für fahrlässiges Handeln ist jedoch dem Grunde und der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit der Deckungssumme je Versicherungsfall von 5.000.000 EUR begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
§6 Sicherheitsvorschriften
Das Personal des Auftragnehmers wird die Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers genau beachten. Außerdem hat es die einschlägigen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamtes oder anderer zuständiger Behörden einzuhalten.
§7 Arbeitszeitregelung
Die Arbeitszeit des Personals des Auftragnehmers ist aus Sicherheitsgrünen der Arbeitszeit des Auftraggebers anzupassen. Im Rahmen dieser Einschränkung ist der Auftragnehmer in der Einteilung der Arbeitszeit frei.
§8 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer sowie seine Arbeitskräfte sind zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet.
§9 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Entwicklungs-, Planungs- und Projektmanagementunterlagen bis zur vollständigen Entrichtung der vereinbarten Vergütung vor.
§10 Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Darmstadt